10 Antworten zu Blinden- und Sehbehindertengeld: Was Ihnen zusteht

Blinden- und Sehbehindertengeld sollen Ihnen helfen, die zusätzlichen Kosten im Alltag mit starker Seheinschränkung oder Blindheit auszugleichen.1, 2 Sie können diese Leistungen beantragen, wenn Ihr Sehvermögen bestimmte gesetzliche Grenzen erreicht.3, 4

Blinden- und Sehbehindertengeld: Die 10 wichtigsten Antworten

Blinden- und Sehbehindertengeld sind monatliche Geldleistungen, mit denen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen beispielsweise ihre krankheitsbedingten Mehrkosten (z. B. Assistenz, Hilfsmittel, Fahrdienste) bezahlen können. Sie werden zusätzlich zu Rente, Krankenkassenleistungen oder Pflegeleistungen gezahlt und sind in vielen Bundesländern einkommensunabhängig.1, 3

Rechtlich blind sind Menschen in der Regel, wenn Ihre Sehschärfe (Visus) auf keinem Auge – auch nicht mit Brille oder Kontaktlinsen – mehr als 2 % (0,02) beträgt oder wenn Ihr Sehvermögen durch ein eingeengtes Gesichtsfeld ähnlich stark eingeschränkt ist.3, 5 Hochgradig sehbehindert sind Menschen meist, wenn Ihr Visus maximal 5 % (0,05) beträgt; einige Bundesländer zahlen dafür ein eigenes Sehbehindertengeld.3, 4

Auch wenn Sie sich mit neovaskulärer altersabhängiger Makuladegeneration (nAMD), diabetischem Makulaödem (DMÖ) oder retinalem Venenverschluss (RVV) nicht „blind" fühlen, kann Ihr Sehverlust so stark sein, dass Sie rechtlich als blind oder hochgradig sehbehindert gelten – zum Beispiel, wenn Sie Gesichter kaum erkennen oder Lesen nur noch mit starken Hilfsmitteln möglich ist. Das Geld soll Sie dabei unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen: etwa mit Vergrößerungssoftware, Vorlese-Apps oder Mobilitätstraining.

Für den Anspruch zählt nicht die Diagnose, sondern wie gut Sie im Alltag sehen können – also Ihr funktioneller Sehverlust.1, 3 In der Regel führt eine Netzhauterkrankung wie nAMD, DMÖ und RVV nicht zu einer vollständigen Erblindung. Jede Erkrankung kann allerdings Ihre Makula schädigen und so zu schwerer Sehbehinderung bis hin zur rechtlichen Blindheit führen – vor allem, wenn beide Augen betroffen sind.6, 7

Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung des Bundes für blinde und gleichgestellte Menschen; sie wird nur gezahlt, wenn Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.1 Das Landesblindengeld (oder Sehbehindertengeld) zahlen die Bundesländer zusätzlich – in der Regel unabhängig von Einkommen und Vermögen.1, 3

Die Blindenhilfe beträgt seit dem 01.07.2025 für Erwachsene bis zu rund 913 € im Monat; Pflegeleistungen und Landesblindengeld werden dabei angerechnet.1 Die einzelnen Bundesländer unterstützen Blinde und zum Teil auch hochgradig Sehbehinderte mit Landesblindengeld. Die Höhe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und manchmal heißt es auch anders, zum Beispiel Landespflegegeld oder Landesteilhabegeld.1 Wie viel Ihnen zusteht, können Sie auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erfahren.

Nein. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht – entscheidend ist, dass Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung offiziell festgestellt wurde, häufig mit Merkzeichen „Bl". Dafür braucht es in der Regel ein augenärztliches Gutachten mit Angaben zu Visus und ggf. Gesichtsfeld, das vom zuständigen Amt geprüft wird.3

Sie brauchen zunächst einen aktuellen augenärztlichen Befund (Visus, ggf. Gesichtsfeld). Dann stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung bzw. des Merkzeichens „Bl". Anschließend beantragen Sie beim zuständigen Landes- oder Sozialamt das Landesblindengeld oder Sehbehindertengeld – Blindenhilfe kann bei Bedarf zusätzlich beim Sozialamt beantragt werden.

Ja, häufig wird Blindengeld oder Blindenhilfe gekürzt, wenn Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder andere Leistungen erhalten. Details und Freibeträge sind in den Landesgesetzen und Verwaltungsvorschriften geregelt.1, 3

Beratung bekommen Sie bei örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereinen, beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), bei Sozialberatungsstellen oder Patientenorganisationen. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge, erklären Bescheide und kennen oft hilfreiche Zusatzangebote. 

Tippbox

  • Lassen Sie Ihr Sehvermögen bei nAMD, DMÖ oder RVV regelmäßig messen.

  • Fragen Sie Ihre Augenärztin oder Ihren Augenarzt konkret, ob bei Ihnen Kriterien für hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit erfüllt sein könnten. 

  • Heben Sie alle Befunde und Bescheide gut auf, denn sie werden für die Anträge benötigt. 

  • Nutzen Sie die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen und Beratungsstellen bei Fragen oder komplizierten Formularen. 

  • Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen bei Beträgen in Ihrem Bundesland. 

Inhaltlich geprüft: M-DE-00030320